Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die Tätigkeit der Agentur VČELIČKA s.r.o., mit dem Sitz Mělnická 96, Vysoká Libeň, 277 38 Mělnické Vtelno, Tschechische Republik, IdNr.: 27605493, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteil C, Einlage  118377.

Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand des Auftragnehmers zusammenhängen. d. h. namentlich mit der Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeit.

Der Auftragnehmer sowie Auftraggeber (nachfolgend nur „Vertragsparteien“ genannt) sind verpflichtet, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu folgen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierten Bestandteil des schriftlichen Vertrags über die Sicherstellung der Übersetzungsarbeiten ( des Rahmenvertrags, des Vertrags über die konkrete Übersetzung/das Dolmetschen), die zwischen dem Auftraggeber und –nehmer abgeschlossen wurden, falls ein solcher Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und –nehmer entsteht auch ohne den Abschluss des Vertrags über die Sicherstellung der Übersetzungsarbeiten, und zwar aufgrund einer schriftlichen Bestellung, die von beiden beteiligten Parteien abgestimmt wurde. Unter der schriftlichen Bestellung ist solche Bestellung zu verstehen, die alle Formalitäten nach dem Punkt I.1 beinhaltet und an die Adresse des Auftragnehmers persönlich, durch die elektronische Post (E-Mail) oder durch das Bestellformular auf den Webseiten des Auftragnehmers zugestellt wurde. Die offiziellen Webseiten des Auftragnehmers sind: www.agenturavcelicka.cz. Diese Bestellung und diese Allgemeine Geschäftsbedingungen bilden ihren integrierten Bestandteil.

I. Bestellung

1. Erfordernisse der Bestellung: genaue Rechnungs- und Korrespondenzadresse, Identifikations- und Steuernummer, Kontakt zur bestellenden Person, Spezifikation der Übersetzung oder des Dolmetschens, Liefertermin der Übersetzung oder des Dolmetschens, Zweck der Ausnutzung der Übersetzung (besonders bei den zur Präsentation bestimmten Texten), Textgestaltungsforderungen (Korrekturen, graphische Gestaltung), Kontaktperson für die Terminologie (Konsultationen), Stempel und Unterschrift (im Falle der elektronischen Bestellung werden diese Angaben nicht geschickt, der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, die gedruckte Bestellung mit dem Stempel und der Unterschrift zusätzlich zu fordern). Das Nachfrageformular steht auf unseren Webseiten www.agenturavcelicka.cz zur Verfügung.

2. Der Auftraggeber hat Anrecht auf die Verarbeitung eines unverbindlichen Preisangebots, das die Informationen über den Termin und die Form der Lieferung der Übersetzung enthält. Die Erstellung solches Preisangebots ist gratis.

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die schriftliche oder elektronische Bestellung zu bestätigen. Die zusätzliche Anforderung des Auftragnehmers an die Zusendung der gedruckten Bestellung mit dem Stempel und der Unterschrift (Punkt I.) nimmt keinen Einfluss auf die Gültigkeit der bereits bestätigten elektronischen Bestellung.

4. Der Auftragnehmer hält alle Informationen und Dokumente, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit der Bestellung vermittelt wurden, für streng vertraulich und verpflichtet sich, diese an keine unbefugte Person weiterzuleiten. Die befugten Personen sind außer den Mitarbeitern des Auftragnehmers die Übersetzer und Dolmetscher, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag mit der zuständigen Bestimmung über die Verschwiegenheit oder eine Schweigeerklärung abgeschlossen haben.

5. Der Auftragnehmer haftet für keine Folgen, die mit der Verletzung des Urheberrechtes durch den Auftraggeber verursacht sind.

II. Begriffe

Quellensprache – die Sprache, in der der Quellentext geschrieben ist.
Zielsprache – die Sprache, in der der Zieltext geschrieben ist
Quellentext – der Text zum Übersetzen
Zieltext – der übersetzte Text
Quellwort – das Wort des Textes zum Übersetzen
Zielwort – das Wort des übersetzten Textes
Gerichtlich beglaubigte Übersetzung – die im Einklang mit dem Gesetz Nr. 36/1967 der Slg. über die Gutachter und Dolmetscher von dem durch das zuständige Kreisgericht beeidigten Übersetzer gefertigte Übersetzung. Die Übersetzung wird in diesem Falle mit dem Original oder mit der beglaubigten Kopie des vorgelegten Originaldokuments zusammengebunden, und deswegen liegt sie ausschließlich in der Papierform vor. Der Auftraggeber muss das Original oder die beglaubigte Fotokopie der zur Übersetzung bestimmten Urkunde vorlegen. Die Fotokopien sind bei Notaren oder an den Stadtämtern zu beglaubigen.
Apostille – der Beleg, der zu dem beglaubigten Dokument angeschlossen wird und zur Bestätigung der Richtigkeit und Gültigkeit des Dokuments dient. Es handelt sich um die s. g. Legalisierung (Beglaubigung der Amtsstempel und -unterschriften) zwecks deren Anwendung im Ausland. Soweit es sich um die Beglaubigung (Apostillisierung) der gerichtlich beglaubigten Übersetzung handelt, wird die Registrierung des Gerichtsübersetzers überprüft.
Superlegalisierung – die höhere Beglaubigung des beglaubigten – legalisierten Dokuments im Staat, wo das Dokument verwendet werden soll. Für die Staaten des Haager Einkommens sowie für die Staaten, mit denen die Tschechische Republik einen bilateralen Vertrag hat, ist sie nicht nötig. In diesem Falle dient die Apostille zur Finalbeglaubigung.
Korrektur – die Aufbereitung des Quellen- oder Zieltextes in puncto Stilistik oder Grammatik.
Grundsprachkorrektur – die Kontrolle der Qualität der Übersetzung – die Richtigkeit und graphische Gestaltung.
Fachkorrektur – die Kontrolle der Benutzung und Einheit der speziellen, für das gegebenen Fach typischen Ausdrücke in der Anwendung des terminologischen Wörterbuches oder der Referenzunterlagen.
Stilistische Korrektur – die Kontrolle der Stilistik.
Vordruckkorrektur – die Kontrolle der typographischen Fehler (nach der Verarbeitung in Formate HTML oder im DTP-Studio), z. B. schlechte Text- oder Bilderaufteilung, diakritische Zeichen.
Normseite (1 NS) – 30 Zeilen zu  60 Anschlägen, also 1800 Anschläge, inkl. 1 Leerschritt hinter jedem Wort.
Eine Seite im Format A4 – enthält eine verschiedene Anzahl von NS, und zwar nach der Schriftgröße und dem Schrifttyp.
Standardtermin der Ausfertigung der  Übersetzung – bis 1500 Quellenwörtern 3 Arbeitstage ab Datum der Bestätigung der Bestellung durch den Auftraggeber. Die umfangreicheren Projekte nach der individuellen Vereinbarung.
Expressübersetzung – über 1500 von Quellenwörter / 1 Tag
Editation – die Verarbeitung des Zieltextes der Übersetzung in die elektronische Form (falls die Quellenübersetzung in der gedruckten Form oder im pdf-Format  übermittelt wurde).
Arbeitszeit – montags bis freitags 9 – 17 Uhr

III. Übersetzungen

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter der Erfüllung der angeführten Bedingungen die bestellte Arbeit im vereinbarten Termin zu fertigen und diese auf die im Voraus vereinbarten Weise dem Auftraggeber zu übergeben.

2. Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber nach der festgesetzten Preisliste für die Übersetzungen und bestimmt den Standardtermin der Lieferung der Übersetzung, und zwar im Falle, wenn der Text leserlich, verständlich und im Standardformat ohne die komplizierten graphischen Gestaltungen ist. Sollte es sich um ein kompliziertes graphisches Format (z. B. pdf) handeln, ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Auftraggeber die Verlängerung des Liefertermins der Übersetzung oder einen Zuschlag für die Editation (graphische Gestaltung) zu fordern.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die durchgeführte Arbeit zum abgesprochenen Termin zu übernehmen und dem Auftragnehmer den Preis für die abgelieferte Arbeit zum vereinbarten Termin zu bezahlen.

2. Der Auftraggeber wird erst nach der vollständigen Bezahlung des Preises für die durchgeführte Arbeit zum Besitzer der Übersetzung. Bis zu dieser Zeit bleibt die Übersetzung im Besitz des Auftragnehmers.

3. Wenn es sich um eine Urheberübersetzung im Sinne des Urhebergesetzes handelt, also um das Autorenwerk, das durch die schöpferische Verarbeitung eines anderen Werkes entstanden ist, inkl. der Übersetzung des Werkes in eine andere Sprache, gelten für die Vertragsparteien auch die Bestimmungen des Urhebergesetzes (Gesetz Nr. 121/2000 der Slg.).

IV. Termin der Annahme und Übergabe der Übersetzung

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Annahme der Nachfrage oder Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt in möglichst kurzem Termin im Rahmen seiner Arbeitszeit zu bestätigen. Ist jedoch die Nachfrage oder Bestellung am Ende der Arbeitszeit oder sogar nach der Beendigung der Arbeitszeit zugestellt worden, kann der Auftragnehmer diese Bestätigung spätestens bis zum folgenden Arbeitstag zusenden.

2. Falls der Auftragnehmer eine berechtigte Mahnung der durchgeführten Arbeit erhält, ist er verpflichtet, diese unmittelbar nach dem Erhalt dieser Mahnung abzusenden.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zweck mitzuteilen, zu welchem die Übersetzung verwendet wird.

2. Es handelt sich besonders um die Publikation oder Präsentation der Finalübersetzung oder deren Rechtsanwendung (z. B. zu den Rechtshandlungen) oder eine andere Anwendung, die die Durchführung von zuständigen Korrekturen erfordert, sowie die Anwendung im Sinne des Urhebergesetzes. Weiter ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob er die graphische Gestaltung des Finaldokuments und ihre Spezifikation fordert. Im Gegenteil sind keine eventuellen Beanstandungen im Zusammenhang mit der graphischen Gestaltung solches Dokuments zu beachten.

3. Falls dem Auftragnehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt wird, gilt es, dass die Übersetzung zum allgemeinen Zweck, nicht jedoch zur Publikation bestimmt ist, und es können später keine Beanstandungen wegen Gründe beachtet werden, die mit dem Zweck der Anwendung der Übersetzung zusammenhängen.

4. Falls der zu übersetzende Quellentext die fachlichen Termine oder Terminologie enthält, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer das Verzeichnis der zuständigen Termine in der gegebenen Sprache zu überreichen, die Hilfsmaterialien mit der abgestimmten Terminologie zu bieten, eventuell die Konsultation betreffs dieser Terminologie mit dem beauftragten Mitarbeiter des Auftraggebers zu ermöglichen. Anderenfalls ist keine spätere Beanstandung betreffs der oben angeführten Terminologie zu beachten.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durchgeführte Arbeit im Termin und auf die in der Bestellung oder im Vertrag angeführte Weise zu übernehmen.

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar nach dem Erhalt der durchgeführten Arbeit ihre Annahme dem Auftragnehmer zu bestätigen.

7. Falls der Auftraggeber die Annahme nicht einmal die Lieferung der durchgeführten Arbeit binnen 24 Stunden mahnt, hält der Auftragnehmer die Arbeit für ordentlich durchgeführt und rechtzeitig erhalten.

8. Falls der Auftraggeber die Lieferung der vom Auftragnehmer durchgeführten Arbeit mahnt und der Auftragnehmer nachweist, dass die Arbeit im vereinbarten Termin und auf die vereinbarte Weise abgegeben wurde, handelt es sich um keine verspätete Lieferung.

9. Lehnt der Auftraggeber ab, die ordentlich abgelieferte Arbeit ohne einen triftigen Grund zu übernehmen, wird diese für abgegeben gehalten. Dem Auftragnehmer entsteht dadurch das Recht, die Faktur auszustellen, die der Auftraggeber verpflichtet ist, im festgelegten Fälligkeitstermin zu bezahlen.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, die die Bezahlung der durchgeführten Arbeit beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren, ob die Entscheidung über die Konkurseröffnung über sein Vermögen erlassen wurde oder ob er in Liquidation getreten ist.

V. Preise für die Übersetzung

1. Die Preise der Übersetzungsdienstleistungen richten sich nach der gültigen Preisliste, die auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlicht sind, und werden entweder im Vertrag über die Sicherstellung der Übersetzungsdienstleistungen oder in der Preiskalkulation, die der Auftraggeber erhält und in der schriftlichen Bestellung bestätigt, definiert. Die offiziellen Webseiten des Auftragnehmers sind: www.agenturavcelicka.cz. Die Gesellschaft ist Mehrwertsteuer-Zahler. Alle Preise werden ohne MwSt. sowie mit MwSt. 21% angeführt.

2. Einheit der berechneten Menge der Übersetzungen und Korrekturen ist 1 Quellenwort. Die Anzahl von Quellenwörtern ist in der Applikation Microsoft Office Word im Menü Extras – die Funktion „Wörter zählen“ zu ermitteln. Wenn der Quellentext in dem Format ist, das die Anzahl von Wörtern nicht ermöglicht, auf diese Weise zu ermitteln, oder er ist in der gedruckter Form, wird bei der Berechnung des Preises für die Übersetzung von der Anzahl von Wörtern des Zieltextes (des übersetzten Textes) ausgegangen.

3. Falls es sich um ein graphisch kompliziertes Dokument (z. B. pdf) handelt, ist es nötig, zum Preis für die Übersetzung den Preis für die Editation der Finalübersetzung in das gewählte Format (siehe die gültige Preisliste) zuzurechnen.

4. Bei den gerichtlich beglaubigten Übersetzungen wird der Preis so bestimmt, dass wir zum Preis für die Übersetzung des Quellen- oder Zielwortes den Betrag für die gerichtlich beglaubigte Übersetzung zurechnen (siehe die gültige Preisliste). Falls der Quellentext in dem Format ist, das nicht ermöglicht, die Anzahl von Wörtern festzustellen, oder er befindet sich in der gedruckten Form, wird bei der Berechnung des Preises für die gerichtlich beglaubigte Übersetzung von der Zielanzahl von Wörtern (des übersetzten Textes) ausgegangen.

5. Die mindestberechnete Anzahl von Quellen- oder Zielwörtern ist 300, falls im Vertrag oder in der Bestellung nicht anders vereinbart wird.

6. Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Zuschlag für die Durchführung der Express-Übersetzung zu bestimmen (mehr als 1500 Quellenwörter pro einen Arbeitstag).

7. Der Auftraggeber hat das Recht, eine Preisermäßigung bei der Bestellung der Arbeiten im großen Umfang zu fordern.

VI. Beanstandung der Übersetzung

1. Die Übersetzung hat Mängel, wenn sie nicht im Einklang mit der Bestellung oder in der entsprechenden Qualität durchgeführt wurde. In den übrigen Fällen gilt es, dass die Übersetzung ordentlich durchgeführt wurde.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die aus der durchgeführten Arbeit folgenden Mängelansprüche beim Auftragnehmer ordnungsgemäß und ohne überflüssigen Verzug (spätestens bis 24 Monaten ab Tag der Übernahme der Übersetzung) geltend zu machen.

3. Falls die aus der Verantwortung des Auftragnehmers folgenden Mängelansprüche vom Auftraggeber verspätet geltend gemacht werden, erlöschen sie.

4. Die Beanstandung kann der Auftraggeber persönlich, per elektronische oder klassische Post geltend machen. In der Beanstandung muss der konkrete Grund angeführt und der Charakter von Mängeln und deren Umfang beschrieben, evtl. die Lösung dieser Beanstandung vorgeschlagen werden.

5. Die Beanstandung wird ohne überflüssigen Verzug erledigt, und zwar spätestens binnen 30 Tagen ab Tag der Geltendmachung der Beanstandung. Die Frist für die Erledigung der Beanstandung beginnt am folgenden Arbeitstag nach der Geltendmachung der Beanstandung zu laufen.

6. Falls der Auftragnehmer die Beanstandung als begründet anerkennt, stellt er die zuständigen Verbesserungen oder Korrekturen unverzüglich und auf eigene Kosten sicher.

7. Entsteht zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ein Streit um die Legitimität der Ansprüche des Auftraggebers betreffs der Geltendmachung der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel oder  um die Höhe der Ermäßigung, verpflichten sich beide Parteien, diesen Streit auf dem außergerichtlichen Wege zu lösen, und zwar in Form eines Gutachtens von einem unabhängigen Übersetzer, der im Einvernehmen beider Parteien gewählt wird. Es handelt sich meistens um einen unabhängigen Übersetzer aus dem Verzeichnis der gerichtlichen Übersetzer und Dolmetscher, das bei dem zuständigen Gericht geführt ist, oder um einen Muttersprachler, auf dem sich beide Parteien einigen. Beide Parteien müssen in diesem Falle mit der Preisermittlung für die Durchführung des Gutachtens vor dessen Verwirklichung bekannt gemacht werden. Der unabhängige Übersetzer beurteilt die Qualität der Übersetzung im Vergleich mit dem Quellentext. Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, dem unabhängigen Übersetzer alle Informationen bezüglich der Beanstandung zu übermitteln.

8. Für den eventuellen Schaden, der durch die Mängel der durchgeführten Übersetzung verursacht wird, kommt der Auftragnehmer auf, und zwar bis in die Höhe des Übersetzungspreises.

9. Falls im Gutachten angeführt wird, dass die Beanstandung nicht begründet war, wird die Beanstandung abgelehnt.

10. Die Beanstandung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung, mit der die beanstandete Dienstleistung fakturiert ist.

VII. Dolmetschen

1. Unter dem Arbeitstag des Dolmetschers sind 8 Stunden zu verstehen. Alle Pausen werden in die Arbeitszeit eingerechnet.

2. Der vom Auftragnehmer delegierte Dolmetscher ist verpflichtet, entsprechend dem Charakter des Dolmetschens gepflegt und angekleidet zu sein.

3. Der Dolmetscher arbeitet nach den üblichen Gewohnheiten in seiner Profession und seine Arbeit übt er nach seinem besten Wissen und Gewissen aus.

4. Der Dolmetscher ist berechtigt, die Ausübung der Tätigkeit in einem unannehmbaren Milieu abzulehnen, und zwar aus den physischen, psychischen oder ästhetischen Gründen oder in den unwürdigen Bedingungen.

Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Dolmetschen aufgrund der Bestätigung der Bestellung vom Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer stellt das Dolmetschen durch einen Dolmetscher sicher.

2. Der Auftragnehmer sowie der Dolmetscher werden alle mit dem Dolmetschen verbundenen Informationen und Materialien für streng vertraulich halten.

3. Der Auftragnehmer hat Recht, für die Zeit des Dolmetschers, die er unterwegs verbringt oder anders im Zusammenhang mit dem Dolmetschen verpasst, denselben Satz wie bei dem eigentlichen Dolmetschen zu berechnen.

4. Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für eventuelle mit der Verletzung des Urheberrechts verbundene Auswirkungen aus dem Verschulden des Auftraggebers.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zweck des Dolmetschens oder eventuelle Anwendung der Aufnahme, falls sie angefertigt wird, mitzuteilen. Wird dieser Zweck dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt, ist die spätere Beanstandung aus den damit zusammenhängenden Gründen nicht zu beachten.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Unterlagen für das Dolmetschen (Programm, Texte usw.) für die Vorbereitung des Dolmetschers zu übermitteln, und zwar spätestens 5 Tage vor dem geplanten Dolmetschen. Macht er es nicht, dann kann später die Beanstandung bezüglich der Terminologie, die der Dolmetscher benutzen wird, nicht beachtet werden.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bedingungen, die dem Typ des Dolmetschens entsprechen, inklusive der technischen Sicherstellung (Mikrophone, Kabinen, Kopfhörer u. ä.), einwandfreie Hörbarkeit und genug Raum zur Arbeit sicherzustellen, falls die technische Sicherstellung samt dem Dolmetschen beim Auftragnehmer nicht bestellt ist. Weiter ist er verpflichtet, dem Dolmetscher rechtzeitig alle geschriebenen Texte, die die Vortragenden lesen, zu geben.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher während des Dolmetschens eine Versper- und Konzentrationspause für die Dauer von mindestens eine halbe Stunde nach vier Stunden des Dolmetschens sicherzustellen.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher die Verpflegung nach den üblichen Gewohnheiten und den gültigen Vorschriften über die Verpflegungsvergütungen sicherzustellen.

6. Stellt der Auftraggeber die Beförderung für den Dolmetscher an den vereinbarten Ort des Dolmetschens nicht sicher, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf diese Tatsache in genügendem Vorlauf aufmerksam zu machen. Nachfolgend ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer die Reisekosten des Dolmetschers, inkl. des Taschengelds in voller Höhe nach den gültigen Vorschriften über die Reisekosten zu vergüten.

7. Die Unterkunft des Dolmetschers ist der Auftraggeber verpflichtet, in einem Einbettzimmer mit Zubehör sicherzustellen. Sollte es nicht möglich sein, solche Unterkunft sicherzustellen, ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig den Auftragnehmer zu verständigen und das Einverständnis des Dolmetschers zu einer Ersatzunterkunft anzufordern.

8. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von dem Dolmetscher andere Tätigkeiten über den Rahmen des Dolmetschens zu fordern, z. B. ein schriftliches Protokoll aus der Handlung oder Reiseführer- oder Organisationsdienstleistungen.

9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sofort nach der Durchführung des Dolmetschens dem Auftragnehmer zu bestätigen, ob alles in Ordnung und rechtzeitig verlaufen ist. Sollte er es nicht machen, nimmt der Auftragnehmer an, dass das Dolmetschen ordentlich und rechtzeitig verlaufen ist.

10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, die die Vergütung für die abgegebene Arbeit beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist auch darüber zu informieren, ob die Entscheidung über die Konkurserklärung über sein Vermögen erlassen wurde, oder ob er in Liquidation getreten ist.

11. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer den Finalpreis für das Dolmetschen zu bezahlen.

12. Falls der Auftraggeber das vereinbarte Dolmetschen ohne den triftigen Grund absagt, ist er verpflichtet, die Stornogebühren in Höhe nach dem Punkt XI.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen.

VIII. Preise für das Dolmetschen

1. Die Preise der Dolmetscherdienstleistungen richten sich nach der gültigen Preisliste, die auf den Webseiten der Gesellschaft veröffentlicht ist, und sind entweder im Vertrag über die Sicherstellung der Dolmetscherdienstleistungen oder in der Preiskalkulation definiert, die der Auftraggeber erhält und in der schriftlichen Bestellung bestätigt. Die offiziellen Webseiten des Auftragnehmers sind: www.agenturavcelicka.cz. Die Gesellschaft ist Mehrwertsteuer-Zahler. Alle Preise werden ohne MwSt. sowie mit MwSt. 21% angeführt.

2. Unter dem Arbeitstag des Dolmetschers sind 8 Stunden zu verstehen. Alle Pausen werden in die Arbeitszeit eingerechnet. Die minimale berechnete Stundenmenge beträgt 4 Stunden, falls im Vertrag oder in der Bestellung nicht anders vereinbart ist.

3. Der Auftraggeber hat Recht, die Preisermäßigung bei der Bestellung des Dolmetschens von großem Umfang zu fordern.

IX. Beanstandung des Dolmetschens

1. Das Dolmetschen hat Mängel, wenn es im Einklang mit der Bestellung oder in einer entsprechenden Qualität nicht durchgeführt wird. In den übrigen Fällen gilt es, das Dolmetschen ordentlich durchgeführt wurde.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die aus der durchgeführten Arbeit folgenden Mängelansprüche beim Auftragnehmer ordnungsgemäß und ohne überflüssigen Verzug geltend zu machen (spätestens bis 24 Monaten ab Tag des Dolmetschens).

3. Falls die aus der Verantwortung des Auftragnehmers folgenden Mängelansprüche vom Auftraggeber verspätet geltend gemacht werden, erlöschen sie.

4. Die Beanstandung kann der Auftraggeber persönlich, per elektronische oder klassische Post geltend machen. In der Beanstandung muss der konkrete Grund angeführt und der Charakter von Mängeln und deren Umfang beschrieben, evtl. die Lösung dieser Beanstandung vorgeschlagen werden.

5. Die Beanstandung wird ohne überflüssigen Verzug erledigt, und zwar spätestens binnen 30 Tagen ab Tag der Geltendmachung der Beanstandung. Die Frist für die Erledigung der Beanstandung beginnt am folgenden Arbeitstag nach der Geltendmachung der Beanstandung zu laufen.

6. Falls der Auftragnehmer die Beanstandung als begründet anerkennt, stellt er die zuständigen Verbesserungen oder Korrekturen unverzüglich und auf eigene Kosten sicher.

7. Entsteht zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ein Streit um die Legitimität der Ansprüche des Auftraggebers betreffs der Geltendmachung der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel oder  um die Höhe der Ermäßigung, verpflichten sich beide Parteien, diesen Streit auf dem außergerichtlichen Wege zu lösen, und zwar in Form eines Gutachtens von einem unabhängigen Übersetzer, der im Einvernehmen beider Parteien gewählt wird. Es handelt sich meistens um einen unabhängigen Übersetzer aus dem Verzeichnis der gerichtlichen Übersetzer und Dolmetscher, das bei dem zuständigen Gericht geführt ist, oder um einen Muttersprachler, auf dem sich beide Parteien einigen. Beide Parteien müssen in diesem Falle mit der Preisermittlung für die Durchführung des Gutachtens vor dessen Verwirklichung bekannt gemacht werden. Der unabhängige Übersetzer beurteilt die Qualität der Übersetzung im Vergleich mit dem Quellentext. Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, dem unabhängigen Übersetzer alle Informationen bezüglich der Beanstandung zu übermitteln.

8. Für den eventuellen Schaden, der durch die Mängel des durchgeführten Dolmetschens verursacht wird, kommt der Auftragnehmer auf, und zwar bis in die Höhe des Preises für dieses Dolmetschen.

9. Falls im Gutachten angeführt wird, dass die Beanstandung nicht begründet war, wird die Beanstandung abgelehnt.

10. Die Beanstandung hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung, mit der die beanstandete Dienstleistung fakturiert ist.

X. Zahlungsbedingungen

1. Grundlage der Preisvergütung für die durchgeführte Arbeit ist der vom Auftragnehmer ausgestellte Steuerbeleg mit der Fälligkeit am Tag, der im Beleg angeführt ist. Die übliche Fälligkeitszeit beträgt 10 Kalendertage, falls im Vertrag nicht anders angeführt wird.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber den Steuerbeleg im Moment der Übergabe der fertigen Arbeit oder Dienstleistung auszustellen.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die Anzahlungsrechnung auch vor dem Beginn der Arbeit oder im Laufe der durchgeführten Arbeiten auszustellen. Die Anzahlungsrechnung ist im Fälligkeitstermin, der in der Faktur angeführt ist, zu bezahlen.

4. Bei Zahlungsverzug bezahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer 0,1% von dem Schuldbetrag für jeden Verzugstag.

XI. Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz

1. Jede der Vertragsparteien hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihrerseits nach dem Abschluss der Vertragsbeziehung solche nicht behebbare Hindernisse vorkommen, die der Erfüllung der Verpflichtung entgegenstehen.

2. Den Rücktritt vom Vertrag ist die Vertragspartei verpflichtet, der anderen Partei in der Schriftform mitzuteilen.

3. Falls der Auftraggeber vom Vertrag über die Übersetzung (oder Korrektur) zurücktritt, ist er verpflichtet, die nachweislich entstandenen Kosten für den bereits gefertigten Teil der Übersetzung, evtl. auch die ganze Übersetzung, falls die Arbeit schon fertig ist, zu vergüten.

4. Falls der Auftraggeber von der Bestellung des Dolmetschens 10 bis 15 Tage vor dem Beginn der Aktion zurücktritt, beträgt die Stornogebühr 20 % von dem vereinbarten Preis, 4 bis 2 Tage vor dem Beginn der Aktion 50 % und 1 Tag vor dem Beginn oder am Tag der Beginn der Aktion 100 % von dem vereinbarten Preis.

5. Der Auftragnehmer kommt für keinen Schaden auf, der infolge der Nichtrealisierung des abgeschlossenen Vertrags entsteht, wenn es dazu aus den Gründen der unvoraussetzbaren und unabwendbaren Begebenheiten kommt, die nicht zu vermeiden waren.

XII. Schlussfolgerungen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass er ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Übersetzer oder Dolmetscher nicht in Kontakt nimmt.

2. Kommt es mit Zustimmung des Auftragnehmers zum Kontakt zwischen dem Auftraggebers und dem Übersetzer oder Dolmetscher, verpflichtet sich der Auftraggeber, keine Angelegenheiten bezüglich der Geschäftsbedingungen der durchgeführten Arbeit zu besprechen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die eventuelle neue Absprache mit dem Übersetzer oder Dolmetscher zu verständigen.

4. Im Falle der Verletzung der im Punkt XII.1 angeführten Pflichten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die Vertragsstrafe in Höhe von CZK 40 000 für jede einzelne Verletzung zu bezahlen, und zwar auch in dem Fall, dass der Auftrag nicht ordentlich zu Ende gebracht wird.

5. Soweit diese Allgemeine Bedingungen oder der Vertrag über die Sicherstellung der Übersetzungsarbeiten nicht anders bestimmen, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien nach den zuständigen Bedingungen des Gesetzes Nr. 513/1991 der Slg. (Handelsgesetzbuch der Tschechischen Republik).

6. Die Fassung dieser Allgemeinen Bedingungen ist für beide Vertragsparteien verbindlich.

7. Diese Bedingungen treten am 1.11.2016 in Kraft.